Gesetzgebung zur Prostitution in Deutschland
Es ist gut und richtig, immer auf das Thema des Threads hinzuweisen. Menschenhandel und Ausbeutung haben eben viele Facetten, zu denen nicht nur die illegalen Aktivitäten wie Zuhälterei zählen (wobei auch das für die Behörden ein nicht immer einfach zu beweisendes Thema ist), sondern auch (legale) Aktivitäten, wie 300 Euro Wochenmiete für ein privates (nicht der Arbeitsplatz!) Einzimmerappartment niedrigsten Standards.

Das sind rund 1.300 Euro monatlich für 20 Quadratmeter. Eine Anzeige wegen Mietwucher werden die Frauen nicht erstatten, Ausbeutung ist es m.E. sehr wohl. Es gibt viele Wege, den Frauen das Geld, das sie verdienen, wieder abzunehmen und so den ökonomischen Druck auf sie hoch zu halten Umsatz zu machen und 12 Stunden am Tag oder sogar mehr zu arbeiten. Aber als "Selbstständige" dürfen sie das ja.
"Du Mistkerl warst wieder bei dem billigen Flittchen."
"Gar nicht wahr! Sie war gar nicht billig."
Es bedanken sich: KingAdreena,Erlenking


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RE: Gesetzgebung zur Prostitution in Deutschland - von DocHolliday - 02.07.2017, 19:47