27.02.2011, 12:00
(27.02.2011, 11:53)Stuart schrieb: In den wenigsten Clubs werden die Mädels regelmässig getestet, die Illusion sollte sich keiner machen.
Mit der Abschaffung des sog. "Bockscheins" gibt es auch keine rechtlich verpflichtende Grundlage mehr:
Zitat:Am 1. Januar 2001 trat das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten außer Kraft und wurde durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ersetzt, das in Bezug auf die Bekämpfung von Infektionskrankheiten statt behördlicher Kontrolle und Zwangsmaßnahmen auf freiwillig wahrzunehmende Hilfsangebote der Gesundheitsämter setzt. Bedingt durch diese Gesetzesänderung war keine Ermächtigungsgrundlage für die verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen von Prostituierten mehr vorhanden, so dass diese bundesweit abgeschafft werden mussten. Als letzte Bundesländer setzten Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen im Jahr 2001 ihre landeseinheitlichen Vorschriften außer Kraft. Kurz nach Abschaffung des Bockscheins führte Bayern in seiner Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten mit Wirkung zum 16. Mai 2001 einen Kondomzwang für weibliche wie männliche Prostituierte und deren Freier ein.
carolusMAGNUS