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14.03.2020, 12:10
Zitat:Die Stadt Mannheim erlässt als zuständige Ortspolizeibehörde gemäß
§ 28 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 16 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG), § 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozialministeriums über die
Zuständigkeiten nach dem IfSG (IfSGZustV) und § 35 Satz 2 des Lan-
desverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) jeweils in den zur Zeit
geltenden Fassungen nachstehende
A l l g e m e i n v e r f ü g u n g
1.) Die Durchführung von Veranstaltungen, Versammlungen und Auf-
zügen im Stadtgebiet Mannheim sowie sonstige Ansammlungen
über 50 Personen sind grundsätzlich untersagt. Dies bezieht sich
sowohl auf solche unter freiem Himmel als auch in geschlossenen
Räumen.
Verboten wird zudem der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen
aller Art. Ausgenommen davon sind Speiselokale, sowie Betriebe
in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder
zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden. Weiter aus-
genommen sind Hotels soweit ausschließlich Übernachtungsgäste
bewirtet werden.
Die Stadt Mannheim verbietet weiterhin den Betrieb von Saunen,
Kinos, Clubs und Diskotheken, Spielhallen, Prostitutionsstätten
und Indoorspielplätzen.
Quelle:
https://www.mannheim.de/de/node/143510
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
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Einige Hausbetreiber in der Lupi gehen von einer Schließung von 5 Wochen aus
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Sinnvolle Maßnahme. Bei dem Durchsatz in manchen Häusern und der Nähe ...
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Klar, auch hier gilt, dieses ist eine nachvollziehbare Maßnahme zum Schutz der Mädels (auch von/vor uns Buben).
Bereits in den letzten Wochen hatte der Verkehr in vielen Häusern der Region nach meiner eigenen Beobachtung nachgelassen, und auch in verschiedenen Threads der Foren wurde Enthaltsamkeit diskutiert.
Ich hoffe, unsere Mädels und ihre von ihnen abhängigen Familien kommen mit dieser unfreiwilligen Einkunftsunterbrechung zurecht.
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Ich sehe 2 wichtige Fragen
1. Ist der 19.04. tatsächlich das Ende der zwangsweisen Schließung oder wird es eine Verlängerung geben? Nach der Entwicklung der letzten 2 Tage war die Schließung zu erwarten. Mit 5 Wochen ist sie aber länger geworden als ich dachte. Ich hatte 2 oder 3 Wochen erwartet. Falls es eine Verlängerung gibt um wie viele Wochen? Im schlimmsten Fall folgt auf eine Verlängerung die nächste.
2. Wie lange wird es dauern bis es nach dem Ende der Schließung wieder halbwegs normal läuft? Wie lange werden die Auswirkungen andauern?
Heute werden die meisten Lupi-Frauen sich um eine möglichst schnelle Reise in ihre Heimat kümmern. Hier haben sie keine Einnahmen mehr und damit kein Geld für Miete und Essen.
Was passiert wenn die Lupi wieder öffnet, hoffentlich am 20.04.2020? Werden sie gleich wieder zahlreich anreisen oder erstmal abwarten? Nichts wäre schlimmer als wieder zu kommen und 2 Tage später erfolgt die nächste Schließung. Unsicherheit ist immer schlecht fürs Geschäft.
Uns bleibt nur abwarten und Tee trinken.
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Genau. Keine Spekulationen. Fakten. Es gibt einen allgemeinen Thread zum CV. Hier ist dicht.
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(19.03.2020, 22:35)Jerry schrieb: Die Landesregierung von Baden-Würtemberg beliebte eine Verordnung zu erlassen, welche uns den Spaß bis (mindestens) zum 15.06.2020 versaut.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/ser...ronavirus/
Damit übertrifft sie alle anderen Landesregierungen drastisch.
Meines Erachtes falsch, Anordnung ist zunächst nur bis zum 19.4. auch wenn die Verordnung an sich bis zum 15.6 gültig ist
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