10.05.2017, 17:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.05.2017, 17:48 von Cicassos.)
(08.05.2017, 22:52)Fritz1 schrieb: Bzgl. des letzten Absatzes: Für die Anmeldung und Gesundheitsberatung gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. 1. 2018,
bis dahin haben die Gemeinden und Behörden noch Zeit um die Durchführung zu organisieren (der Gesetzgeber hat wohl
irgendwann gemerkt daß das zum ursprünglichen Stichtag 1. 7. noch nicht funktionieren wird)
Für die Kondompflicht gilt diese Übergangsfrist jedoch nicht!
Nun ja.
Nicht ganz richtig, weil das ja jede Kommune selbst regelt. Die einen schaffen Regelungen in der Frist, die anderen nicht.
So, nun ist eine Prostituierte in Mannheim tätig. Der sagt man dort, du hast Zeit bis zum Jahresende.
Dann kommt sie nach Hamburg, dort sagt man ihr, bei uns gilt ab 01.07.2017. Alles klar ?
Sowas kann doch niemand nachvollziehen, normalerweise müsste diese Unordnung in der Durchsetzung von Ansprüchen gegen "Fehlverhalten" Probleme verursachen.
Da gibt es doch den Punkt der Rechtssicherheit. Wie will man diese schaffen ?
Interessant finde ich auch § 18 (2) Absatz 7 wonach Prostitutionsstätten bzw. die Räume, die für sexuelle Dienstleistungen gentutz werden, nicht als Wohn- und Schlafraum genutzt werden dürfen. Wenn ich das richtig interpretiere, dürfte der Job für einige DL finanziell schwieriger werden, wenn für das Wohnen/Schlafen ein weiteres Zimmer gemietet werden muss.
Bei Prostitution in der eigenen Wohnung kriegt die DL das ja vielleicht noch hin. Kann das Zimmer, welches für die sexuellen Dienstleistungen genutzt wird, dann bei der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden (Arbeitszimmer) ....
Sind mit Prostitutionsstätten nur bordellähnliche Einrichtungen, Laufhäuser etc. gemeint? Oder jede Stätte, in der sexuelle Dienstleistungen angeboten werden?
(14.05.2017, 09:31)no.66 schrieb: Sind mit Prostitutionsstätten nur bordellähnliche Einrichtungen, Laufhäuser etc. gemeint? Oder jede Stätte, in der sexuelle Dienstleistungen angeboten werden?
Sexuelle Dienstleistung = Prostitition! Daher gilt das Gesetz für alles was damit zu tun hat!!!
(14.05.2017, 09:31)no.66 schrieb: Interessant finde ich auch § 18 (2) Absatz 7 wonach Prostitutionsstätten bzw. die Räume, die für sexuelle Dienstleistungen gentutz werden, nicht als Wohn- und Schlafraum genutzt werden dürfen. Wenn ich das richtig interpretiere, dürfte der Job für einige DL finanziell schwieriger werden, wenn für das Wohnen/Schlafen ein weiteres Zimmer gemietet werden muss.
Ei, das wäre für manche Laufhäuser ja doof. Allerdings gibt es zumindest in Hannover ziemlichen Zimmerleerstand in einzelnen Häusern. Da werden sich die Betreiber bestimmt etwas einfallen lassen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. DL und Betreiber werden sich sicher über die Preise einigen.
Prostitution ist zu einträglich, um sich gegenseitig zu schaden.
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)
Oder die Preise für uns Kunden gehen nach oben! Nicht nur wegen vorstehendem Sachverhalt, sondern auch weil das Angebot an DL's insgesamt weniger wird.
Ich rechne auch mit steigenden Preisen
- öfters Zuschläge für FO da ja illegal
- weniger SDL insbesondere in der unteren Mittelklasse (Wohnungspuffs u.ä.).
Im Vergleich zum westeuropäischen Ausland ist das Angebot und das Preisniveau ja noch immer ein feuchter Traum; der kommerzielle GV ist das am besten funktionnierende Verkehrswesen in Deutschland. Hat vielleicht auch damit zu tun, dass das Verkehrsministerium dafür nicht zuständig ist.
(15.05.2017, 15:23)no.66 schrieb: Oder die Preise für uns Kunden gehen nach oben! Nicht nur wegen vorstehendem Sachverhalt, sondern auch weil das Angebot an DL's insgesamt weniger wird.
Ich bin da eigentlich ganz entspannt. Es wird sich ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage einstellen. Dass es weniger Nutten geben wird, glaube ich auch nicht. Wäre ja das erste Mal in der Menschhitsgeschichte, dass die Prostitution zurückgeht.
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)
Die konkrete Ausführung des Gesetzes ist doch noch völlig unklar:
z. B. diejenigen DL, die in ihrem Laufhauszimmer auch wohnen ( und das tun einige) fliegen also zum 01.07. raus und müssen sich eine eigene Bleibe suchen?
Und wie wird das mit der Kondompflicht: bis 30.06. kann man als Kunde ganz legal FO buchen und ab 01.07. muss die DL dann sagen:"Sorry Schatz, das ist jetzt verboten!"
(15.05.2017, 17:39)Gurki schrieb: Und wie wird das mit der Kondompflicht: bis 30.06. kann man als Kunde ganz legal FO buchen und ab 01.07. muss die DL dann sagen:"Sorry Schatz, das ist jetzt verboten!"
Genau und Du als Gast machst Dich strafbar, wenn Du ohne Kondom .......,
für die DL gibt es keine Strafe wenn sie ohne Kondom ........
Und FT ist dann somit auch Geschichte oder hab ich was falsch verstanden ?.......und wenn sich die CDL darauf einlässt gegen "saftigen" Aufpreis natürlich.......macht man sich auch noch erpressbar....nach dem Motto.....schatzi wenn du nicht für 2 Stunden bezahlst dann sag ich du hast mir gegen meinen Willen i.d. Mund gespritzt..... ....na dann gute Nacht!......
Zitat:Kondompflicht
Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden. (inkl. Oral- und Analverkehr)
sowie:
Zitat:Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen können für Prostituierte u.a.mit einem
Bußgeld jeweils bis 1.000.- €
geahndet werden.
Diese allgemeine Formulierung impliziert daß Prostutuierte (die ja ebenfalls zur Einhaltung der Kondompflicht verpflichtet sind),
bei einer Zuwiderhandlung ebenfalls mit Bußgeld belegt werden können.
Abweichend davon steht aber im ProstSchG in §32, Absatz 1:
Zitat:Verstöße gegen die Kondompflicht sind daher für Prostituierte nach diesem Gesetz nicht bußgeldbewehrt, jedoch
für Kunden und Kundinnen. Für die von mancher Seite geäußerte Befürchtung, die Kondompflicht solle durch Einsatz
von „Scheinfreiern“ gegenüber Prostituierten mit Ordnungsmitteln durchgesetzt werden, ist damit kein Raum.
Also ist die FAQ in diesem Punkt leider ungenau, und Prostituierte sind entgegen meines ersten Eindrucks nach Lektüre der
FAQ anscheinend doch nicht bußgeldpflichtig bei Kondomverzicht.
Ohne das Tier in uns sind wir kastrierte Engel (Hermann Hesse)