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(05.01.2017, 22:07)eric schrieb: Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz
https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/
Die Seite von Howard. Die Seite ist Lyric, für Nichtdeutsche kaum zu verstehen und in Teilen sachlich falls.
Er will angeblich jahrelang im Rotlicht unterwegs gewesen sein, kennt nichts einmal Pauschalclubs.
Hab mal mit ihm sachlich diskutiert, dann hat er mich aus der Diskussionseite entfernt, hat ihm wohl nicht gepasst.
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Wie ist das mit dem Werbeverbot?
Sind Anzeigenseiten wie ladies dann verboten?
Und Foren wie dieses? Man könnte ja jeden Bericht als Werbung auslegen?!
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Werbung für FO oder AO ist dann verboten. Nicht Werbung allgemein.
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(08.02.2017, 08:09)Stuart schrieb: Werbung für FO oder AO ist dann verboten. Nicht Werbung allgemein.
Abgesehen davon ist ein Erfahrungsbericht kein Werbung ( und wenn doch entsorgen wir das ziemlich fix )
lw
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2017, 13:04 von bams.)
Man kann ja manches auch umschreiben, z.B.
der Blowjob war sehr natürlich, oder
sie nimmt den Mund gerne recht voll oder
das muss man erst mal schlucken
____
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08.02.2017, 13:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2017, 13:51 von loewe.)
Perfekt. Und dann erklärt man am Besten die Umschreibung noch, damit sie auch jeder richtig versteht.
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2017, 15:12 von bams.)
"30 Euro extra, damit sie den Mund aber so richtig vollnimmt", ist für mich dominante Verbalerotik/Rollenspiel
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Don't drink and post
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Es kann hier keine Konvention für ungesetzliche Sachen geben. Ab in kraft treten des Gesetzes werden alle öffentliche Foren dafür sorgen müssen das es keine ärger gibt - also weder für die Freier noch für die Frauen. Und diese Umsetzung muss Winkeladvokaten sicher sein.
lw
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
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hmm,
ich verstehe Deinen Standpunkt, Lustwandel. Was ich schrieb, war auch eher ironisch gemeint.
Ich kann mir aber vorstellen. dass die Beiträge, die hier zu lesen sein werden, ab Tag X nicht mehr ganz so ehrlich sein werden.
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Don't drink and post
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(18.01.2017, 07:39)Cicassos schrieb: (05.01.2017, 22:07)eric schrieb: Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz
https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/
Die Seite von Howard. Die Seite ist Lyric, für Nichtdeutsche kaum zu verstehen und in Teilen sachlich falls.
Er will angeblich jahrelang im Rotlicht unterwegs gewesen sein, kennt nichts einmal Pauschalclubs.
Hab mal mit ihm sachlich diskutiert, dann hat er mich aus der Diskussionseite entfernt, hat ihm wohl nicht gepasst.
Welche Info-Seite ist denn zu empfehlen?
Ich suche aktuelle, neutral formulierte Fakten. Bin gerade bei Donna Carmen, die PDFs von denen sind auf Stand 23.3.16 und schon mit klarer Gegenhaltung formuliert. Ist natürlich richtig und ich hoffe, die erreichen was mit der Verfassungsbeschwerde. Aber um jemanden zu informieren, der keinen Plan hat, worum es überhaupt geht, ist das vielleicht nicht so geeignet.
Ich frage mich auch, wie die DLs aus Nachbarländern sich darüber informieren können. Die werden wohl ihre Schwierigkeiten haben, Juristen-und Beamtendeutsch zu lesen.
Werden die Ordnungshüter ab Juli mit Übersetzungen durch die Bordelle ziehen? Oder lässt man die DLs einfach in die "Falle" tappen?
Insofern mal die Frage, gibt es schon einen endgültigen Gesetzes-Text, der auf Normaldeutsch heruntergebrochen wurde? Dann wäre der nächste Schritt, diesen Text zu übersetzen.
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Es gibt ein neues Infotreffen zur Verfassungsbeschwerde:
"Verfassungsbeschwerde ProstSchG: Nägel mit Köpfen machen! Zentrales Treffen am 3. März 2017 in Frankfurt"
http://www.donacarmen.de/verfassungsbesc...frankfurt/
Zitat:Wir haben mit Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Ausarbeitung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Er wird am 3. März 2017 anwesend sein und die Kernpunkte der Verfassungsbeschwerde darlegen. In ‚Wikipedia‘ heißt es über Starostik: „Als Bevollmächtigter von etwa 35.000 Sammelklägern führte Starostik dann am 31. Dezember 2007 Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das Verfahren schrieb Rechtsgeschichte. Der bis dahin größten Verfassungsbeschwerde wurde am 2. März 2010 stattgegeben.“
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Es dauert viel zu lange bis die Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird. Bevor das Gesetz am 1.7.2017 in Kraft tritt wird es jetzt sicher kein Urteil mehr geben.
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(26.02.2017, 15:16)Blasen schrieb: Welche Info-Seite ist denn zu empfehlen?
Ich suche aktuelle, neutral formulierte Fakten. Bin gerade bei Donna Carmen, die PDFs von denen sind auf Stand 23.3.16 und schon mit klarer Gegenhaltung formuliert. Ist natürlich richtig und ich hoffe, die erreichen was mit der Verfassungsbeschwerde. Aber um jemanden zu informieren, der keinen Plan hat, worum es überhaupt geht, ist das vielleicht nicht so geeignet. Das Thema wurde wirklich monatelang im Web diskutiert . Es gibt etliche Äußerungen im Web von DC, BeSD, Bund deutscher Juristinnen, der Diakonie, dem runden Tisch NRW usw. usw. einfach Googlen, im Forum lesen, möglichst viele Meinungen lesen.
Zitat:Ich frage mich auch, wie die DLs aus Nachbarländern sich darüber informieren können. Die werden wohl ihre Schwierigkeiten haben, Juristen-und Beamtendeutsch zu lesen.
Werden die Ordnungshüter ab Juli mit Übersetzungen durch die Bordelle ziehen? Oder lässt man die DLs einfach in die "Falle" tappen?
Die Bordelle werden die Frauen informieren, sind die nicht gemeldet, dürfen sie nicht arbeiten. Arbeiten sie trotzdem, droht dem Bordell die Schließung. Die Frauen erhalten wahrscheinlich bei der Gesundheitsberatung einen Text in ihrer Sprache, den sie gegenzeichen müssen, das war es dann auch.
Zitat:Es dauert viel zu lange bis die Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird. Bevor das Gesetz am 1.7.2017 in Kraft tritt wird es jetzt sicher kein Urteil mehr geben.
Sagen wir mal, von der Einreichung kannst du 1 Jahr rechnen. Bis dahin sind viele gute Bordelle und Clubs geschlossen. Das wollen die doch nur.
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Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. Es würde mich nicht überraschen wenn es deutlich länger als ein Jahr dauert bis es ein Urteil gibt.
Wie das neue Gesetz vor Ort umgesetzt wird hängt wahrscheinlich von der jeweiligen Gemeinde ab. Welche Einstellung haben der Oberbürgermeister und die Verantwortlichen der Stadtverwaltung zur Prostitution? Abhängig davon werden die Möglichkeiten des Gesetzes eingesetzt und umgesetzt werden.
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07.03.2017, 11:39
Ich habe eine Frage. Wer soll die Gesundheitsberatung durchführen und ist sie für die Frauen kostenlos?
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Die Beratung wird wohl von den Gesundheitsämtern durchgeführt und bezahlen sollen es die DL selbst.
Bei Dona Carmen wurde das kürzlich am Beispiel Münchens thematisiert: http://www.donacarmen.de/an-die-muenchne...#more-1379
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Ich denke, vielen hier ist nicht alles klar.
Vor allem die ausländischen Frauen in den Clubs wissen fast alle sehr wenig, bis gar nichts...
Beim googeln kam ich auf eine Seite.
Hier ist vieles einfach und übersichtlich für alle "Betroffenen" erklärt:
http://www.6profis.de/lp/prostschg/faq.php
Ich fand es ganz informativ.
Wir lassen uns mal überraschen.
Die endgültige Deadline - wegen der Übergangsfristen - ist ja erst der 31.12.2017.
Mal sehen, was ab 01. Januar 2018 in dem Gewerbe noch los ist...
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06.04.2017, 06:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.04.2017, 06:34 von Cicassos.)
(04.04.2017, 12:04)FKK-Freund schrieb: Ich denke, vielen hier ist nicht alles klar.
Vor allem die ausländischen Frauen in den Clubs wissen fast alle sehr wenig, bis gar nichts...
Beim googeln kam ich auf eine Seite.
Hier ist vieles einfach und übersichtlich für alle "Betroffenen" erklärt:
http://www.6profis.de/lp/prostschg/faq.php
Ich fand es ganz informativ.
Wir lassen uns mal überraschen.
Die endgültige Deadline - wegen der Übergangsfristen - ist ja erst der 31.12.2017.
Mal sehen, was ab 01. Januar 2018 in dem Gewerbe noch los ist...
Die Betreiber der Clubs werden die beschäftigten Frauen darüber informieren, was demnächst gelten wird.
Grundsätzlich empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Anwaltes, der den Inhalt durchschaut. Die Darstellung bei 6Profils Seite finde ich auch gut gut, aber die gesetzlichen Abhängigkeiten werden von Rechtsungeübten oder auch gerade von Nichtmuttersprachlern kaum verstanden werden können.
Ich glaube es ist an der Zeit, dass die Club- oder Bordellbetreiber, bzw. die zukünftig per Gesetz so genannt werden (z.B. bei Wohnungsbordellen), jetzt schon mal den Kontakt zu den örtlichen Behörden suchen, Lobbyarbeit machen, sich vorbereiten, um zu erfahren, wie diese über den Clubs oder das Bordell denken und was diese von ihnen erwarten. Da die Entscheidungen für die Genehmigung letzten Endes vor Ort getroffen werden, muss eine ständige Information und Aufklärung erfolgen.
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Die Erläuterung zum Gesetzestext ist nett:
Gesetz:
Zitat:(1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.
Erläuterung:
Zitat:Der Begriff des Kondoms impliziert die Anwendung am Körper des Mannes.
Quelle: http://www.6profis.de/lp/prostschg/faq.php
...von "Schwanz" steht da nix. Aber wir haben ja alle zehn Finger - auf einen passt das Kondom dann schon.
Gruß, C33 - deutsche Juristerei
Sex ist nur schmutzig, wenn er richtig gemacht wird.(Woody Allen)
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