05.08.2017, 21:28
(01.08.2017, 22:23)LaFee schrieb: ...kann sich ja jeder vorstellen,das alle Ämter,Krankenkassen und Angehörigen das verfolgen können!...
Innerhalb einer Stadt- oder Gemeindeverwaltung könnte dann vermutlich jeder auf die entsprechenden Daten zugreifen, sehe ich auch so.
Andere Behörden oder Krankenkassen jedoch nicht. Immerhin gilt das Sozialgeheimnis nach § 35 Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I).