"Verstöße gegen die Kondompflicht sind daher für Prostituierte nach diesem Gesetz nicht bußgeldbewehrt, jedoch für Kunden und Kundinnen."
Das hatte ich damals gefunden, also sind es nur die Kunden, die ein Bußgeld bezahlen müssten.
Die FAQ sind nicht von amtlicher Seite verfasst und anscheinend falsch.
Das hatte ich damals gefunden, also sind es nur die Kunden, die ein Bußgeld bezahlen müssten.
Die FAQ sind nicht von amtlicher Seite verfasst und anscheinend falsch.