06.05.2017, 08:49
(05.05.2017, 07:54)Bront08 schrieb: Der eigene, freie Wille, mehr Geld zu verdienen als in z.B. Spanien und dafür hier sexuelle Dienstleistungen anzubieten, wird sicher nicht unter "Zwangslage" subsumiert werden.
Bront
(05.05.2017, 23:43)BornIn1980 schrieb: Hallo zusammen,
bei den meisten von uns besteht doch auch eine Zwangslage und wirtschaftliche Abhängigkeit, wenn wir täglich unserer Arbeit in einem Büro, auf einer Baustelle, in einem LKW, in einer Werkstatt, in einer Lagerhallle oder wo auch immer nachgehen.
Wir machen das ja auch nicht zum Spaß, sondern weil wir Geld zum Überleben brauchen
LG
BornIn1980
Guckst Du oben, Zwang wird hier garantiert nicht als wirtschaftlicher Zwang definiert.