Klage "Prostituiertenschutzgesetz" / Donna Carmen
Hallo stuermi,

nimm mal den Bäcker, der eine Filiale in Darmstadt eröffnen will, der muss sich dann dort auch nochmal anmelden.

Die SDL, die von Wohnung zu Wohnung ziehen will, würde in jeder Wohnung einen Puff betreiben, der angemeldet werden 
muss. Umgehen lässt sich nur dadurch, wenn sie in bereits gemeldeten Bordellen arbeitet, dann ist es ihr unbenommen durch die Lande
zu ziehen.

Gruß Erlenking  Winke


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RE: Klage "Prostituiertenschutzgesetz" / Donna Carmen - von Erlenking - 23.01.2017, 14:59
RE: Nachrichten & Presse zum Thema - von Jerry - 02.11.2016, 19:28
Klage von Donna Carmen - von Cicassos - 18.01.2017, 07:44