Klage "Prostituiertenschutzgesetz" / Donna Carmen
Nach aktueller Rechtsprechung gilt eine Prostituierte tatsächlich als Gewerbetreibende und nicht als Freiberuflerin, mit allen daraus
resultierenden Konsequenzen...

Ich finde das nicht so ganz nachvollziehbar, da nach der klassischen Definition Freiberufler Dienstleistungen anbieten - im Gegensatz
zu den Gewerbetreibenden, die einen Handel betreiben oder Waren produzieren. Paßt aber irgendwie nicht auf Huren...

Andererseits gibt eine recht restriktive Liste von Berufen die als freiberufliche Tätigkeiten anerkannt sind , und dazu gehört der Huren-
"Beruf" definitiv nicht.

Also mal wieder eine widersprüchliche Regelung im deutschen Recht - nichtsdestotrotz, Prostituierte sind nach derzeitiger Rechts-
auslegung (im Gegensatz zu früheren Zeiten) nunmal Gewerbetreibende.
Ohne das Tier in uns sind wir kastrierte Engel (Hermann Hesse)

Merkel muß weg!
Es bedanken sich: Erlenking


Nachrichten in diesem Thema
RE: Klage "Prostituiertenschutzgesetz" / Donna Carmen - von Fritz1 - 23.01.2017, 13:37
RE: Nachrichten & Presse zum Thema - von Jerry - 02.11.2016, 19:28
Klage von Donna Carmen - von Cicassos - 18.01.2017, 07:44