Klage "Prostituiertenschutzgesetz" / Donna Carmen
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(23.01.2017, 08:01)Cicassos schrieb:
Zitat:Dummkopf:
Das ist keine Ungleichbehandlung. Im Gegenteil: die bisherige Ungleichbehandlung wird aufgehoben, weil jeder Gewerbetreibende - außer bisher den Prostituierten - sein Gewerbe an dem Ort melden muss, wo er es ausübt.
Du verwechselt da was. Eine Hure ist kein Gewerbebetrieb, die ist in der Regel selbständig. Selbständige, die in D steuerlich angemeldet sind (und mehr benötigt man dafür nicht) müssen sich nicht beim Amt anmelden, wenn sie an einem anderen Ort tätig werden. Jede Hure in D hat selbstverständlich eine Steuernummer. Dafür muss sie sich nicht outen, dass sie Geld für Sex nimmt. Im Übrigen darf das heute auch nicht gespeichert werden, wenn sie das angeben würde, was es zu gesellschaftlichen Nachteilen führen kann. Der Job ist gesellschaftlich nicht anerkannt.
Noch einmal: informiere dich !!

Schön mal mein Zitat verfälscht. Eine Hure ist eine GEWERBETREIBENDE und kein "Gewerbebetrieb" - oder willst du das abstreiten? Und ein Gewerbetreibender muss ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und einen Gewerbeschein besitzen - also nicht nur "eine Steuernummer".

Und in dem Ort, wo der Gewerbetreibende momentan (und einzig) sein Gewerbe ausübt, muss er sich bei der örtlichen Behörde auch anmelden. Wenn z.B. ein "fliegender Händler" von Stadt zu Stadt zieht, um dort in der jeweiligen Fußgängerzone einen Verkaufsstand zu betreiben, dann muss er das vorher bei der jeweiligen Stadt/Kommune genehmigen lassen - ansonsten handelt er illegal.
Es bedanken sich: Erlenking,Woller


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