Klage "Prostituiertenschutzgesetz" / Donna Carmen
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(22.01.2017, 20:11)stuermi schrieb: und was auch gerne übersehen wird: die grundgesetzlich garantierte unverletzbarkeit der wohnung wird mit diesem gesetz auch ausgehebelt! sobald es sich um eine "fickwohnung" handelt, dürfen zukünftig dort jederzeit ansatzlose kontrollen durchgeführt werden!

Ne "Fickwohnung" ist ein Gewerbebetrieb. Ansatzlose Kontrollen gibt es in fast allen Gewerbebetrieben. Oder willst du das überall abschaffen, und damit Schwarzarbeit oder Verstößen gegen Hygienevorschriften wie z.B. in Restaurants Tür und Tor öffnen?
Es bedanken sich: Erlenking


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RE: Klage "Prostituiertenschutzgesetz" / Donna Carmen - von Dummkopf - 23.01.2017, 00:39
RE: Nachrichten & Presse zum Thema - von Jerry - 02.11.2016, 19:28
Klage von Donna Carmen - von Cicassos - 18.01.2017, 07:44