22.01.2017, 20:40
(22.01.2017, 19:42)Cicassos schrieb: ? Hähh ?
Gibt es irgendeinen selbständigen Handwerker, der erst an dem Ort zum Amt gehen muss, damit er dort arbeiten kann ?
Ja gibt es. Überwachungspflichtige Arbeiten müssen den zuständigen GAA´s gemeldet werden, bzw. genehmigt werden.
Im Übrigen verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Was glaubt Ihr, was sich mit der Melde-und Beratungspflicht ändert.
Habt Ihr Angst, das es demnächst keine 18-jährigen osteuropäischen AO-Nutten mehr gibt, die Ihr für billiges Geld in irgendeiner
Drecksbude ficken konnt ?
Gruß Erlenking