Klage "Prostituiertenschutzgesetz" / Donna Carmen
(22.01.2017, 19:27)Erlenking schrieb: Hallo,

ich möchte mit   k e i n e r  Zwangsprostituierten ficken. Insofern finde ich Teile des neuen Gesetzes durchaus sinnvoll. Auch im Hinblick auf
Hygiene finde ich die erforderliche Anmeldung von Wohnungspuffs o.k.

Warum soll für einen Puff andere Meldebedingungen gelten, als z.B. für eine Kneipe, ein Einzelhandelsgeschäft oder einen Handwerksbetrieb.

Jeder der ein Gewerbe ausübt muss dies hierzulande anmelden.

Gruß Erlenking  Winke
Das Gesetz hat mit Vermeidung von Zwangsprostitution NICHTS zu tun. Die Regeln dafür findet man im Strafrecht und da gehören sie auch hin.

Warum sollten für einen Puff andere Bedingungen gelten ? Warum führt man dann Sonderregeln ein ?? Hähh ?
Gibt es irgendeinen selbständigen Handwerker, der erst an dem Ort zum Amt gehen muss, damit er dort arbeiten kann ?
Jeder Puff, der z.B. Alkohol ausschenkt, muss sich an die Regeln des Gaststättengewerbes halten. Hygiene, Toiletten, Küche, etc. Auch heute schon.

Informiere dich doch bitte erst einmal was ein Wohnungspuff überhaupt ist. Was er heute ist und was er zukünftig ist oder nicht mehr ist.
Heute ist ein Wohnungspuff eine Wohnung in der Frauen wohnen, die dort arbeiten (also Sex DL anbieten). Voraussetzung ist, sie müssen beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein (Voraussetzung für das Wohnen). Das ist nicht die Meldepflicht wie in dem neuen Gesetz.
Zukünftigt dürfen sie dort nicht einmal mehr wohnen, weil Wohnung und Arbeit zu trennen sind. D.h. sie brauchen eine separate Schlafstelle.
Macht das irgendeinen Sinn ? Gibt es andere Selbständige denen man vorschreibt, sie dürfen in ihrem Büro nicht schlafen ? Nein.
Diese Art von arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es heute zwar in anderen Berufen, aber nur für Angestellte. Das gibt es in der Prostitution doch so gut wie gar nicht.

Wenn sich heute zwei Frauen entschließen, in ihrer Wohnung Sex-DL anzubieten können sie das tun. Zukünftig geht das nur noch bei einer. Ist eine zweite dort, ist es ein Gewerbebetrieb, der Standards erfüllen muss, die er in der Regel nicht haben kann (z.B. zweites Bad.) und die auch keinen Sinn machen. 

Lies doch bitte erst einmal das Gesetz UND die Ausführungen der gegnerischen Seiten und argumentiere nicht so dünn daher...
Es bedanken sich: RamsesII


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