22.01.2017, 19:40
(22.01.2017, 19:27)Cicassos schrieb: Es gibt in keinem Beruf eine Meldepflicht, nur in diesem, was soll das ? Das ist eine Ungleichbehandlung, die nur ein Ziel hat, Prostituion zu reduzieren. Sowas verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das kann man nur tun, wenn sich etwas stark verschlechtert hätte und der Bund eingreifen muss.
Doch gibt es. Wiederkehrende Nachschulungspflichten und Untersuchungen für LKW, bzw. Busfahrer.
Regelmäßige Schulungen gemäß behörlicher Auflage für Personen die mit Gefahrstoffen umgehen.
Dreijährige Untersuchungspflichten für Bauarbeiter die mit Gefahrstoffen umgehen mit ärztlicher
Abschlußbesprechung. uva.
Gruß Erlenking