Klage "Prostituiertenschutzgesetz" / Donna Carmen
(22.01.2017, 19:07)Dummkopf schrieb: Warum sollte da exklusiv eine Gewerbetreibende Prostituierte eine Ausnahme bekommen. Bislang ist das Gewerbe Prostitution ein völliger Graubereich, und das obwohl dieses Gewerbe außerordentlich viele Straftäter anzieht (Zuhälter, Menschenhändler).

Im Prinzip sind Meldepflicht und Gesundheitsberatung nur ne Angleichung an alle anderen Gewerbe und unsere Gesetze. Find ich vollkommen in Ordnung - auch um die Prostitution mehr und mehr aus der Schmuddelecke zu holen, und um sie zu einem normalen Gewerbe zu etablieren.

Das sieht so aus, es ist aber nicht so. Informiere dich bitte genauer, was die Hintergründe der Meldepflicht und der Beratung wirklich sind und was diese Maßnahmen bewirken. Da gibt es etliche Leute, die sich dazu gemeldet haben, die sich seit Jahren damit befassen. (Lies mal runder Tisch NRW). Die Regierung hat alle Erfahrungswerte ignoriert und mit dem Gesetz einfach nur ihren Willen durchgesetzt. Sie wollen das so, ob das Sinn macht oder nicht war ihnen egal. Es dient zum Stimmenfang für die nächste Wahl: Was haben wir nicht tolles geleistet. Die wenigsten kennen sich aus.

Wollte man den Beruf aus der Schmuddelecke holen, würde man ihn als Beruf etablieren, genau das Gegenteil ist der Fall. Volljährige Menschen dürfen nicht entscheiden was sie tun, > 21 jährigen müssen alle 2 Jahre zur Nachschulung, wie man Kondome verwendet und dass es Geschlechtskrankheiten gibt. Das ist doch albern. Der Graubereich existiert nur, weil der Beruf nicht etabliert ist.

Es gibt in keinem Beruf eine Meldepflicht, nur in diesem, was soll das ? Das ist eine Ungleichbehandlung, die nur ein Ziel hat, Prostituion zu reduzieren. Sowas verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das kann man nur tun, wenn sich etwas stark verschlechtert hätte und der Bund eingreifen muss.

Wir haben seit 2002 eine Verringerung der Straftaten in diesem Bereich (beim BKA nachzulesen), trotzdem nimmt der Bund den Ländern die Gesetzeshoheit dafür ohne erkennbaren Grund ab. Das fällt nicht in die Zuständigkeit der Bundes. Wenn nur ein Bundesland dagegen klagen würde, wäre das Gesetz Makulatur. Der Einfluss der GroKo ist so hoch, dass sich kein Land dagegen auflehnt (wie damals Hamburg beim Betreuungsgeld).

Tatsache ist und bleibt. Dieser Beruf ist keiner, er wird nur akzeptiert UND man unterstellt den Frauen grundsätzlich, sowas kann man aus freien Stücken gar nicht machen.
Es bedanken sich: RamsesII


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RE: Klage "Prostituiertenschutzgesetz" / Donna Carmen - von Cicassos - 22.01.2017, 19:27
RE: Nachrichten & Presse zum Thema - von Jerry - 02.11.2016, 19:28
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