Der große Kehraus? - Braunschweig räumt auf
(19.12.2016, 15:08)Pandab@r schrieb: [quote pid='881514' dateline='1482141256']
Nach dem obigen Textauszug muss sie dort nicht nur wohnen, sondern auch die Inhaberin der Bude sein. Damit dürfte die Wohnungsprostitution entweder deutlich unattraktiver werden für die Ladies, weil sie zusätzlich eine Unterkunft bezahlen müssten oder der Markt der Unterkünfte passt sich preislich an. Ansonsten murmelte mir jemand ins Ohr, dass man ja als Massageanbieterin offiziell arbeiten könnte und dann aber hinter verschlossener Tür die Freiheit hätte nach Belieben "Zusatzangebote" zu bieten. Engel

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Eine Wohnungsinhaberin ist gleichbedeutend mit der Person, die dort wohnt. Die wird dann einen Mietvertrag haben. Dann ist alles gut.
Arbeiten dort mehrere und wohnen sie dort nicht ist es auch heute keine Wohnungsprostitution und die Stadt macht den Laden zu.
Demnächst ist eine Wohnung, in der mehrere arbeiten, ein Prostitutionsbetrieb, der genehmigungspflichtig ist. In Prostitutionsbetrieben darf man ab 01.07.2017 nicht mehr schlafen. Wohnungen, in der eine Person wohnt und arbeit, sind auch ab 01.07.2017 nicht genehmigungspflichtig.


Das bescheuerte bei dem neuen Gesetz ist, dass es unmöglich ist, dass 2 Frauen in einer Wohnung gleichberechtigt wohnen und arbeiten.
Einer wird immer unterstellt, dass sie die Bordellbetreiberin wäre.
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Es bedanken sich: Klark-Kent,grifi


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RE: Der große Kehraus? - Braunschweig räumt auf - von Cicassos - 19.12.2016, 15:35