Der große Kehraus? - Braunschweig räumt auf
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(19.12.2016, 10:54)Cicassos schrieb: [quote pid='881372' dateline='1482058493']
Grundsätzlich ist heute Wohnungsprostitution erlaut. Aber dabei muss sie dort wohnen, dazu ist eine Anmeldung "Wohnsitz" nötig.
Ohne dass man gemeldet ist, wohnt man dort nicht. Wenn man nicht wohnt ist es keine Wohnungsprostitution.

In Bezug auf das neue Gesetz ist es so, dass demnächst Schlafen in einer Prositutionsstätte wenn sie zum Prostitutionsgewerbe zählt und dass wäre eine Wohnung mit mindestens 2 Frauen, nicht mehr erlaubt ist. Wohnt sie dort allein sollte das weiter möglich sein, weil
"Wohnungsprostitution, die nach diesem Gesetz nicht erlaubnispflichtig und damit kein Prostitutionsgewerbe sind; dabei handelt es sich um die Konstellation, dass eine Wohnung ausschließlich durch die Inhaberin oder den Inhaber der Wohnung zur Ausübung der Prostitution genutzt wird, ohne dass eine dritte Person aus dieser Nutzung Gewinn zieht. "


Nach dem obigen Textauszug muss sie dort nicht nur wohnen, sondern auch die Inhaberin der Bude sein. Damit dürfte die Wohnungsprostitution entweder deutlich unattraktiver werden für die Ladies, weil sie zusätzlich eine Unterkunft bezahlen müssten oder der Markt der Unterkünfte passt sich preislich an. Ansonsten murmelte mir jemand ins Ohr, dass man ja als Massageanbieterin offiziell arbeiten könnte und dann aber hinter verschlossener Tür die Freiheit hätte nach Belieben "Zusatzangebote" zu bieten. Engel
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RE: Der große Kehraus? - Braunschweig räumt auf - von Pandab@r - 19.12.2016, 15:08