19.12.2016, 10:54
(18.12.2016, 11:54)Pandab@r schrieb: - Schlafen und arbeiten in der selben Bude soll nicht seinGrundsätzlich ist heute Wohnungsprostitution erlaut. Aber dabei muss sie dort wohnen, dazu ist eine Anmeldung "Wohnsitz" nötig.
Ohne dass man gemeldet ist, wohnt man dort nicht. Wenn man nicht wohnt ist es keine Wohnungsprostitution.
In Bezug auf das neue Gesetz ist es so, dass demnächst Schlafen in einer Prositutionsstätte wenn sie zum Prostitutionsgewerbe zählt und dass wäre eine Wohnung mit mindestens 2 Frauen, nicht mehr erlaubt ist. Wohnt sie dort allein sollte das weiter möglich sein, weil
"Wohnungsprostitution, die nach diesem Gesetz nicht erlaubnispflichtig und damit kein Prostitutionsgewerbe sind; dabei handelt es sich um die Konstellation, dass eine Wohnung ausschließlich durch die Inhaberin oder den Inhaber der Wohnung zur Ausübung der Prostitution genutzt wird, ohne dass eine dritte Person aus dieser Nutzung Gewinn zieht. "