20.11.2015, 21:39
Scheinselbstständigkeit liegt dann vor, wenn die Mädels Arbeitszeiten, Preise und Angebot nicht selbst aushandeln können, so jedenfalls mein Kenntnisstand.
Hier gab es mal ein Urteil: http://openjur.de/u/647355.html
Viele Clubs geben nur ungefähre oder keine Infos zu Preisen, Anwesenheiten oder Servicestandards.
Stuart, dünnes Eis, auf dem sich da viele bewegen
Hier gab es mal ein Urteil: http://openjur.de/u/647355.html
Viele Clubs geben nur ungefähre oder keine Infos zu Preisen, Anwesenheiten oder Servicestandards.
Stuart, dünnes Eis, auf dem sich da viele bewegen