20.11.2015, 00:52
Zitat:Bei dieser Dame muss neben der Tatsache, dass sie "verliebt" war, auch eine gehörige Portion Dummheit vorhanden sein.
Sehe ich genauso.
Was die sog. Loverboys machen ist die alte Masche der Zuhälter. Also nichts was irgendwie neu ist.
Zitat:Zum Strafmaß: wie die Bezeichnung schon verrät, ist das Sache des Strafrechts, und das wird nicht einfach mal so geändert. Eine Verschärfung dieses einen Tatbestands wird es wohl auf absehbare Zeit nicht geben. Mit dem ProstG (II) hat das alles nichts zu tun.
Das ist richtig. Wenn unsere Volksvertreter wirklich etwas sinnvolles tun wollten, würden sie das Strafrecht überarbeiten statt neue Sonderregelungen für die Huren schaffen.