Menschenrechte und Prostitution - AI Grundsatzentscheidung
Eine Zusammenfassung von voice4sexworkers - kurz und bündig

Faktencheck Amnesty International: Entkriminalisierung von Sexarbeit

voice4sexworkers.com schrieb:Behauptung Nr. 2: Amnesty kämpft jetzt auch für Zuhälter

Fakt: Wer das behauptet, hat gar nichts, aber auch rein gar nichts verstanden oder gelesen. Zuhälterei ist in Deutschland eine Straftat, welche Ausbeutung und Zwang beinhaltet. GENAU dagegen soll auch weiterhin vorgegangen werden. Wie auch AI in seiner Position schreibt:
...
Man muss ganz klar die Begriffe trennen und die Gesetze des jeweiligen Landes studieren. Ein Betreiber einer Prostitutionsstätte in Deutschland ist perse kein Zuhälter, solange er sich an die geltenden Gesetze hält. In Frankreich oder Schweden gilt es bereits als (gegenseitige) Zuhälterei, wenn sich 2 SexarbeiterInnen eine Wohnung zum Arbeiten teilen und wird strafrechtlich verfolgt.
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
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Es bedanken sich: dirtydeed


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RE: Menschenrechte und Prostitution - AI Grundsatzentscheidung - von loewe - 28.08.2015, 14:15