Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung
Zitat:Datenschützer unterstützen den Protest gegen das geplante Prostituiertenschutzgesetz

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ruft dazu auf, sich an der Protestaktion gegen das geplante Prostituiertenschutzgesetz am 13.06.2015 um 11:55 Uhr auf dem Opernplatz in Frankfurt zu beteiligen.

Aus Sicht der Datenschützer verstößt das geplante Gesetz in mehrerlei Hinsicht gegen die Grundrechte der Menschen, die vorgeblich mit diesem Gesetz geschützt werden sollen.
Roland Schäfer, einer der SprecherInnen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main fasst die Kritk der Datenschützer in drei Punkten zusammen:


  1. „Die geplante Anmeldepflicht für Prostituierte ist ein besonders tiefer Eingriff in die Berufsfreiheit und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieser Beruf lebt teilweise auch von der Anonymität der Berufsausübenden, er wird mit einer Anmeldepflicht unnütz einem Sonderrecht unterworfen. Die Geschichte hat gezeigt, dass keine Form der Prostitution je erfolgreich verboten wurde, sondern immer nur Bereiche davon in die Kriminalität abgedrängt wurden. Das hilft aber nicht den SexarbeiterInnen, sondern schadet ihnen durch Stigmatisierung ihrer Berufsausübung und daran anknüpfende behördliche Willkür.

  2. Mit der Anmeldung ist der Nachweis über eine medizinische Zwangsberatung vorgesehen. Hiergegen haben sich auch die Organisationen der Amtsärzte und der Gesundheitsämter bereits kritisch geäußert. Nur freiwillige Beratungen können das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient unterstreichen. Pflichtberatungen zerstören dieses Vertrauensverhältnis und stellen bereist erfolgreich laufende Beratungsprogramme für SexarbeiterInnen wieder infrage.

  3. [i]Mit dem Gesetzentwurf ist zudem Eingriff in die Privatheit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz) zu befürchten. Sogar die Wohnung soll als Prostitutionsstätte der Erlaubnispflicht unterliegen und hier sollen auch behördliche Auflagen möglich sein. Dies setzt eine Kontrolle – ohne richterliche Anordnung – solcher Wohnungen voraus, was ein erhebliches behördliches Eingriffsrecht in die Privatheit der Wohnung bedeutet. Schließlich könnten von behördlichen Kontrollmaßnahmen auch Wohnungen betroffen, die nur der Wohnungsprostitution verdächtigt werden – der Schaden ist gar nicht abzusehen.“[/i]
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Quelle:   http://ddrm.de/?p=4212


Ob da viele Leute zu der Protestaktion kommen wage ich zu bezweifeln.  
Es bedanken sich: Jerry,peterPowers,arno_nym


Nachrichten in diesem Thema
Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - von eric - 20.05.2015, 09:18
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