25.09.2014, 11:27
(24.09.2014, 18:54)Woller schrieb: Hallo Kollegen.
Ich denke schon,daß ein Unterschied zwischen dem privaten Schlafzimmer und einem öffentlichen Bordell ist.Wen man Prostitution als normalen Beruf will,muß man auch Vorschriften,"Arbeitsschutzbestimmungen" und damit auch Kontrollen akzeptieren,die es in jedem Berufszweig gibt.
Gruß
Das Gesetz macht (noch) keinen Unterschied. Wenn ich beim Proktologen bin und der gerade seinen Finger in meinem Hintern hat, darf auch keiner von der Berufsgenossenschaft einfach reinkommen und schauen, ob er auch brav seinen Fingerling übergezogen hat. Der Intimbereich ist gnadenlos geschützt, so lange er hinter verschlossenen Türen stattfindet und kein dringender Verdacht auf eine schwere Straftat besteht. Bisher verlässt man sich offensichtlich darauf, dass die Freier stillhalten oder die Kontrolleure machen sich darum keinen Kopf...bis es knallt.