22.08.2014, 13:02
(22.08.2014, 11:20)my2cents schrieb: Bez. Bewertungsportal: Das Urteil bezieht sich auf Bewertungen von Privatpersonen, in dem konkreten Fall auf eine Lehrerin die von Schülern schlecht bewertet wurde.
Bei Huren liegt der Fall anders, da diese gewerblich und in der Regel nicht unter ihrem Realnamen tätig sind. Zum Thema Bewertungen gewerblicher Anbieter/Dienstleister gibt es schon genug Urteile, die in der Regel für die Anbieter/DL schlecht ausgingen. Grundtenor ist in etwa wer sich gewerblich im öffentlichen Raum bewegt muss auch Kritik vertragen können.
ist ja in dem Urteil so ähnlich
angebrachte Kritik ist ja richtig. Aber manchmal geht ein Bericht weit über Kritik hinaus, wie du ja auch selber weisst.
Mein Hinweis war auch nur als eine etwaige Richtschnur gemeint. Das das nicht 100% umzusetzten ist, ist mir auch klar.
Das einige Anfragen rechtens sind, zeigen ja die Copyrightverletzungen.
Mit leckenden Grüssen
nippellecker
nippellecker