Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht!
Zwinker 
Wenn ich jetzt deine Interpretation der Anwaltsmeinung richtig verstanden habe: Grübel

- Penis in weibliche Körperöffnung = Beischlaf bzw. beischlafähnliche Handlung. Wenn sie nur schleckt wie an einem Eis am Stiel und der Dödel außerhalb des Mäulchen bleibt, wäre es danach gummilos erlaubt.
- Zunge ist kein primäres Geschlechtsorgan, deshalb ist ZK erlaubt. Dann darf ich auch mit meiner 10 cm langen Zunge ganz tief durch die Pussy schlabbern.

Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Sicher ist, es bleibt immer noch viel Raum für Auslegungen.

Und damit bewahrheitet sich wieder der Satz:
Zwei Juristen, drei Meinungen.
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
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RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - von loewe - 13.06.2014, 10:41