Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht!
Zu dem Thema hatte ich übrigens kürzlich ein nettes Tischgespräch mit einem Anwalt, der sich vorwiegend mit strafrechtlichen Dingen beschäftigt.

Ich gebe einfach wider, wie ich ihn verstanden habe.

Die beischlafähnliche Handlung ist tatsächlich ein Begriff aus dem Strafrecht, der im Zusammenhang mit sexuellen Straftaten wie Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch benutzt wird. Darunter fällt erst einmal alles, was ein Eindringen in den Körper der "geschädigten" Person bedeutet. Allerdings hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden, dass Zungenküsse dazu nicht gehören, da keine "primären Geschlechtsteile" daran beteiligt sind. Dazu gehören GV, AV und FO, aber wahrscheinlich kein Lecken (Es sei denn bei irgendwem ist die Zunge das primäre Geschlechtsorgan) bei der Dame.

Das bedeutet also tatsächlich, dass wir im Saarlandteil des Forums besser nicht mehr über FO reden und das natürlich auch nicht wieder tun!!!Engel

Ich finde hochinteressant, dass wir hier mit Begriffen aus dem Strafrecht konfrontiert werden. Da sieht man mal, wo der Pay6 von den zuständigen Instanzen eingeordnet wird. Nach Charlotte Britz und Alice Schwarzer sind wir Freier eh schmutziger und verbrecherischer Abschaum, der einer Masse amorphen Urschleims entstiegen ist.Schuldig

Hoffentlich wird Charlotte auch bald beim Steuerhinterziehen erwischt, sonst können wir bald alle Wichser ...oder in die Pfalz fahren.
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Es bedanken sich: Riementier,siola,peterPowers,saarboy123,arno_nym


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RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - von vorenus - 13.06.2014, 08:48