Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht!
Grosses Grinsen 
§ 6
Kondomzwang bei Prostitution
Personen, die der Prostitution nachgehen, und deren
Kunden sind verpflichtet, beim Beischlaf und bei bei-
schlafähnlichen Handlungen Kondome zu verwenden.
Die Verpflichtung zur Verwendung von Kondomen ist
in Räumen und Einrichtungen, die zur Prostitution ge-
nutzt werden, durch einen deutlich sichtbaren und gut
lesbaren Aushang bekannt zu machen.



Also muß ich jetzt an meinem Armaturenbrett so ein Zettel befestigen?
Aufsmaul

Welch eine Disskusion...
Winke Winke
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Es bedanken sich: arno_nym,NickR


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RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - von yorki - 21.05.2014, 10:31