16.05.2014, 20:59
Zitat:Neu sei auch, dass Wohnungen, in den Huren arbeiteten, künftig „aus Gründen der Gefahrenabwehr“ von Polizisten betreten werden dürften.
Das Grundgesetz sollte endlich für alle Politiker zur Pflichtlektüre werden. Da steht "Unverletzlichkeit der Wohnung" drin. Was wird das Bundesverfassungsgericht dazu urteilen?