Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht!
(08.03.2014, 14:58)pasmai schrieb: "Abwehr dringender Gefahren"

Kann jemand erklären was das heißt ?

Googlest Du "Definition dringende Gefahr"

Bekommst Du z.B. juraforum.de/lexikon/gefahr-dringende oder juraexamen.info/die-20-wichtigsten-begriffe-des-polizei-und-ordnungsrechts/

Zitat:Ganz allgemein formuliert ist eine Gefahr ein Sachverhalt oder eine Situation, deren unverändertes Weiterbestehen zu einer negativen Auswirkung für Personen oder Sachen führen kann. Eine dringende Gefahr impliziert drohende Schäden für besonders wichtige Güter oder eine Gefahr, die einen besonders hohen Schaden erwarten lässt. Im Gegensatz dazu unterscheidet sich die erhebliche Gefahr, wenn ein erwarteter Schaden ein bedeutendes Rechtsgut betrifft. Fernerdings zu unterscheiden ist die gemeine Gefahr, die eine nicht bestimmbare Anzahl von Personen betrifft, etwa eine Naturkatastrophe.


Gruß,
Wanker
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Es bedanken sich: Elmar2000,peterPowers,lda #00


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RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - von Wanker - 08.03.2014, 15:13