Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht!
Interessanter Kommentar auf freitag.de: "Kondompflicht im Bordell?"

Zitat:Es gibt aber eine andere Argumentation, mit der sich die Kondompflicht durchaus gut begründen lässt: als Arbeitsschutz-Maßnahme! Selbst wenn die Prostituierten von sich aus zu ungeschütztem Sex bereit wären, weil sie dafür mehr Geld bekommen: Der Staat hat das gute Recht, Vorgaben zum Arbeitsschutz zu machen, die alle einhalten müssen. Nur so lassen sich bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen, weil die Arbeitenden in einer schwächeren Verhandlungsposition sind als diejenigen, die sie für ihre Arbeit bezahlen.

Gruß,
Wanker
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Es bedanken sich: peterPowers,lda #00


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RE: Änderung der saarländischen Hygieneverordnung - Kondompflicht! - von Wanker - 07.03.2014, 10:52