07.02.2014, 21:21
(07.02.2014, 20:15)loewe schrieb:(07.02.2014, 18:49)Cracker schrieb: so dass es kein FO/FT-Angebot mehr im Saarland geben wird.
Wie kommst du darauf?
bay. Hygieneverordnung schrieb:verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden
Die Frage aller Fragen: Zählt orale Verwöhnung zum Überbegriff "Geschlechtsverkehr" oder nicht. Die Obrigkeit in Bayern geht zwar davon aus, es fand sich auch schon ein Richter, der dieser Meinung war, aber es fand sich bisher niemand, der den Instanzenweg ging. Ob das im Saarland ebenso gehandhabt wird?
Weiterhin kann ich beruhigen. Trotz 1500,-- Bussgeldandrohung in N (z.B.) gibt es genügend Angebote. Auch der gummifreie Fick ist möglich (wenn man anderen Foren so glaubt).
Naja, ich gehe mal stark davon aus, dass das so geregelt wird in der Verordnung, dass da alle sexuellen Handlungen drunter fallen...
Demnächst wird auch geregelt, wann wir aufs Klo dürfen und wie oft pro Tag das Atmen erlaubt ist...
Bei AO kann ich es ja noch nachvollziehen, mehr aber auch nicht.