(07.02.2014, 18:49)Cracker schrieb: so dass es kein FO/FT-Angebot mehr im Saarland geben wird.
Wie kommst du darauf?
bay. Hygieneverordnung schrieb:verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden
Die Frage aller Fragen: Zählt orale Verwöhnung zum Überbegriff "Geschlechtsverkehr" oder nicht. Die Obrigkeit in Bayern geht zwar davon aus, es fand sich auch schon ein Richter, der dieser Meinung war, aber es fand sich bisher niemand, der den Instanzenweg ging. Ob das im Saarland ebenso gehandhabt wird?
Weiterhin kann ich beruhigen. Trotz 1500,-- Bussgeldandrohung in N (z.B.) gibt es genügend Angebote. Auch der gummifreie Fick ist möglich (wenn man anderen Foren so glaubt).
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
Christiaan Neethling Barnard