05.01.2014, 12:42
(27.12.2013, 22:52)elreydebesos schrieb: Jeder EU-Bürger darf sich in einem anderen Land der EU aufhalten und frei bewegen. Desweiteren arbeiten ob angestellt oder selbstständig. ...
Es ist richtig, dass für Bulgarien und Rumänien (weil erst seit 2007 in der EU) noch einige Einschränkungen gelten, diese laufen aber demnächst auch aus.
Die Beschränkungen sind zum 1.1. gefallen und schon bricht die CSU einen ersten Koalitionsstreit vom Zaun:
tagesschau.de schrieb:Einer der Grundpfeiler der EU ist das Recht auf Freizügigkeit aller EU-Bürger. ...
Demnach darf sich jeder EU-Bürger drei Monate lang ohne Vorbedingungen in einem anderen EU-Land aufhalten. Wer nach den ersten drei Monaten in dem Land arbeitet, hat ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht. Wer Arbeit sucht, darf sechs Monate oder länger bleiben, wenn er "begründete Aussicht" auf Arbeit hat. Alle anderen dürfen länger als drei Monate bleiben, wenn sie für sich selbst und ihre Familie finanziell eigenständig sorgen können und krankenversichert sind.
Auch hier mischt wieder unser alter Bekannter, der CSU-Politiker Uhl, mit.
Gruß,
Wanker