27.12.2013, 20:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.12.2013, 20:12 von peterPowers.)
(27.12.2013, 17:46)andie38 schrieb: Die Politik hat es ja versäumt, rechtzeitig einzuschreiten.
Zitat:08.04.2013
Für eine wirksame Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution
Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2011/36/EU) endete am vergangenen Samstag, die Umsetzung scheiterte jedoch an der FDP. Dazu erklärt der Vorsitzende der AG Innen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl:
„Das FDP-geführte Bundesjustizministerium plant lediglich die Erweiterung bestehender Straftatbestände des Paragraphen 233 StGB auf die Fälle des Menschenhandels zum Zweck der Bettelei, der Ausnutzung strafbarer Handlungen wie Taschendiebstähle und des Organhandels. Für die CDU/CSU-Fraktion ist das zu wenig: Eine Verschärfung bestehenden Strafrechts im Falle von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist überfällig.
Und jetzt kommt was kurioses:
Zitat:Ein absurder Widerspruch muss zudem aufgelöst werden: In Deutschland kann jeder vorbestrafte Menschenhändler ungestört ein Bordell eröffnen. Wenn er aber eine Imbissbude aufmacht, muss er zahllose Auflagen erfüllen. Zum Schutz der Frauen brauchen wir daher dringend einen gesetzlichen Mindeststandard zum Betrieb von Bordellen mit Zuverlässigkeitsüberprüfung für deren Betreiber. Nur spontane Kontrollen schützen die Frauen vor Ausbeutung und Misshandlung. Dazu muss die Polizei bundesweit auch das Recht bekommen.Quelle: CDU CSU
Das ist mal wieder ein schönes Beispiel für Halbwahrheiten und frechen Lügen der Politiker,
gescheitert ist es an der CDU/CSU weil die FDP (siehe unten) wie in der EU-Richtlinie keine
Freierstrafbarkeit einführen wollte, die CDU/CSU aber schon.
Zitat:Auch die FDP-Europaabgeordnete Nadja Hirsch hält die Forderungen der Großen Koalition für unsinnig: "Wir haben die Freierstrafbarkeit sowohl aus der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels als auch aus anderen EU-Dokumenten explizit herausgenommen. Und das nicht ohne Grund: Die Freierstrafbarkeit ist schlichtweg kontraproduktiv."
weiter lesen: http://web.de/magazine/nachrichten/deuts...rafen.html
Dass die Polizei kein ausreichendes Recht auf Kontrollen hätte, hierzu beweist diese Quelle das Gegenteil:
Zitat:Von Prostituiertenverbänden wird das dagegen abgelehnt. Sie kritisieren die ohnehin schon hohe Kontrolldichte im Milieu. So geht die Prostituiertenorganisation Doña Carmen von jährlich rund 11.500 polizeilichen Routinekontrollen in Prostitutionsstätten aus, bei denen 44.000 Personen kontrolliert würden. Hinzu kämen Großrazzien in Bordellen und Bars.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgesc...on/seite-2
Gruß
pP