27.12.2013, 17:46
(27.12.2013, 13:32)elreydebesos schrieb: Das Bleiberechts-Problem erledigt sich m.E. mit der Zeit größtenteils von selbst.
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Schon jetzt sind die meisten Herkunfstsländer der ausländischen Prostituierten (Ro, Bul, Hu, Pl, cz, Sl) EU-Mitgliedstaaten und deren Bürger können sich innerhalb der EU aufhalten wo sie wollen.
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So einfach, wie du das schreibst, ist es nicht.
Zitat:Frauen aus den neuen EU-Ländern, die nicht selbständig und damit illegal arbeiten, können zwar deshalb nicht zwangsläufig ausgewiesen werden, jedoch werden sie wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt und sind ebenfalls aufgefordert, Deutschland zu verlassen.
Die Politik hat es ja versäumt, rechtzeitig einzuschreiten.
Zitat:08.04.2013
Für eine wirksame Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution
Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2011/36/EU) endete am vergangenen Samstag, die Umsetzung scheiterte jedoch an der FDP. Dazu erklärt der Vorsitzende der AG Innen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl:
„Das FDP-geführte Bundesjustizministerium plant lediglich die Erweiterung bestehender Straftatbestände des Paragraphen 233 StGB auf die Fälle des Menschenhandels zum Zweck der Bettelei, der Ausnutzung strafbarer Handlungen wie Taschendiebstähle und des Organhandels. Für die CDU/CSU-Fraktion ist das zu wenig: Eine Verschärfung bestehenden Strafrechts im Falle von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist überfällig.
Und jetzt kommt was kurioses:
Zitat:Ein absurder Widerspruch muss zudem aufgelöst werden: In Deutschland kann jeder vorbestrafte Menschenhändler ungestört ein Bordell eröffnen. Wenn er aber eine Imbissbude aufmacht, muss er zahllose Auflagen erfüllen. Zum Schutz der Frauen brauchen wir daher dringend einen gesetzlichen Mindeststandard zum Betrieb von Bordellen mit Zuverlässigkeitsüberprüfung für deren Betreiber. Nur spontane Kontrollen schützen die Frauen vor Ausbeutung und Misshandlung. Dazu muss die Polizei bundesweit auch das Recht bekommen.Quelle: CDU CSU
Man nennt oralen Verkehr korrekterweise nicht "Blasen" sondern "Picknick". Definition gemäß Duden: Picknick = kleine Verpflegung aus dem Sack