07.12.2013, 13:49
Hallo zusammen,
meiner Meinung nach kann man Zwang nicht daran fest machen, ob die Maedels im FKK-Club, im Flatrateladen, in der Wohnung, auf der Straße oder sonswo arbeiten.
Von daher revidiere ich meine Aussage, dass Zwang insbesondere auf der Straße zu finden ist.
Ich bleibe übrigens bei Flatclub ein mal pro Monat, da es das beste Preis-Leistungs-Verhaeltnis bietet; und da ich für mein Geld hart arbeite und weder einen Dukatenesel, noch einen hohen Lottogewinn vorweisen kann, muss ich auf dieses Verhältnis achten.
Trotzdem würde ich eine Zwangslage niemals wissentlich ausnutzen.
Was die verschiedenen Meinungen betrifft:
Jede Meinung hängt immer vom momentanen eigenen Wissen im Zeitpunkt der Meinungsäußerung ab.
Ich bleibe nach wie vor bei dem Standpunkt, dass mehr Kontrollen gut sind.
Dies ist bereits jetzt möglich, ohne das Gesetz zu aendern.
Was hindert Polizei, Zoll, Deutsche Rentenversicherung und Finanzkontrolle Schwarzarbeit daran, die Prostituierten und Bordelle öfter zu kontrollieren ?
Bei uns im Saarland wohl eindeutig der Personalmangel insbesondere bei der Polizei.
Und dank der Polizeireform haben wir bald noch weniger Dienststellen; über die negativen Auswirkungen hiervon will ich jetzt mal nicht reden ...
M.E. zeigt sich hier mal wieder, dass wir keine neuen, schärferen Gesetze brauchen.
Es würde ausreichen, die bestehenden Gesetze konsequenter anzuwenden.
Für die Prostitution sehe ich in der Scheinselbtaendigkeit einen wirksamen Ansatz.
Wenn da mal konsequent geprüft werden würde, hätten einige Clubs so viel an die Sozialversicherung zu zahlen, dass sie dicht machen könnten.
Zumindest die normalen ortsfesten Bordelle könnten so relativ leicht geprüft werden.
Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen stellt im Uebrigen einen Straftatbestand i.S.d. § 266a Abs. 1 StGB dar, der mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Und wenn dann noch Steuerhinterziehung dazu kommt wird es erst richtig spannend.
Ein Bordellbetreiber kann sich also auch schon ohne Zwangsprostitution genug Ärger einhandeln.
Unsere gute Annegret Kramp-Karrenbauer muss eigentlich nur die Fahnder vom Zoll und der Steuerfahndung in die Bordelle schicken und kann zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen:
1. Die Fahnder werden einen schönen Batzen Geld in unsere klamme Landeskasse spülen
2. Durch den Abschreckungseffekt werden die Bordelle reihenweise dicht machen
LG
BornIn1980
meiner Meinung nach kann man Zwang nicht daran fest machen, ob die Maedels im FKK-Club, im Flatrateladen, in der Wohnung, auf der Straße oder sonswo arbeiten.
Von daher revidiere ich meine Aussage, dass Zwang insbesondere auf der Straße zu finden ist.
Ich bleibe übrigens bei Flatclub ein mal pro Monat, da es das beste Preis-Leistungs-Verhaeltnis bietet; und da ich für mein Geld hart arbeite und weder einen Dukatenesel, noch einen hohen Lottogewinn vorweisen kann, muss ich auf dieses Verhältnis achten.
Trotzdem würde ich eine Zwangslage niemals wissentlich ausnutzen.
Was die verschiedenen Meinungen betrifft:
Jede Meinung hängt immer vom momentanen eigenen Wissen im Zeitpunkt der Meinungsäußerung ab.
Ich bleibe nach wie vor bei dem Standpunkt, dass mehr Kontrollen gut sind.
Dies ist bereits jetzt möglich, ohne das Gesetz zu aendern.
Was hindert Polizei, Zoll, Deutsche Rentenversicherung und Finanzkontrolle Schwarzarbeit daran, die Prostituierten und Bordelle öfter zu kontrollieren ?
Bei uns im Saarland wohl eindeutig der Personalmangel insbesondere bei der Polizei.
Und dank der Polizeireform haben wir bald noch weniger Dienststellen; über die negativen Auswirkungen hiervon will ich jetzt mal nicht reden ...
M.E. zeigt sich hier mal wieder, dass wir keine neuen, schärferen Gesetze brauchen.
Es würde ausreichen, die bestehenden Gesetze konsequenter anzuwenden.
Für die Prostitution sehe ich in der Scheinselbtaendigkeit einen wirksamen Ansatz.
Wenn da mal konsequent geprüft werden würde, hätten einige Clubs so viel an die Sozialversicherung zu zahlen, dass sie dicht machen könnten.
Zumindest die normalen ortsfesten Bordelle könnten so relativ leicht geprüft werden.
Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen stellt im Uebrigen einen Straftatbestand i.S.d. § 266a Abs. 1 StGB dar, der mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Und wenn dann noch Steuerhinterziehung dazu kommt wird es erst richtig spannend.
Ein Bordellbetreiber kann sich also auch schon ohne Zwangsprostitution genug Ärger einhandeln.
Unsere gute Annegret Kramp-Karrenbauer muss eigentlich nur die Fahnder vom Zoll und der Steuerfahndung in die Bordelle schicken und kann zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen:
1. Die Fahnder werden einen schönen Batzen Geld in unsere klamme Landeskasse spülen
2. Durch den Abschreckungseffekt werden die Bordelle reihenweise dicht machen
LG
BornIn1980