06.12.2013, 01:47
(05.12.2013, 17:56)Wanker schrieb: Für mich steht damit fest, das Prostitution aus finanziellen Gründen (also auch bzw. speziell "Armutsprostitution") keine Zwangsprostitution darstellt, weil es keinen (direkten/ursächlichen) äußeren Zwang gibt. Eine Schuldnerin wird zwar "gezwungen" seine(ihre) Schulden zu begleichen (Kontopfändung o.ä.), aber Zwangsprostitution ist es erst dann, wenn der Gläubiger sie zur Prostitution zwingt, ihr also keine Wahl lässt, wie sie Schulden begleichen will.
Sex mit einer Prostituierten, die es aus einer finanziellen Notsituation heraus tut, mag man aber weiterhin durchaus als unethisch/unmoralisch empfinden - schließlich nutzt man(n) die Notlage einer anderen Person aus.
Gruß,
Wanker (der weder Jura noch Philosophie studiert hat)
Gratuliere, gut erkannt.
Auch wenn man dazu weder Jura noch Philosophie studiert haben muß. Gesunder Menschenverstand reicht völlig. :-)
Der scheint allerdings den meisten der "Pseudo-Sachverständigen" zu fehlen, die zu Alice Schwarzers Kampagne derzeit durchs TV geistern.
Wenn man wirtschaftliche Notwendigkeiten (also Miete zahlen, Ernährung, Kinder usw.) nämlich als Zwang definiert, dann wundert es auch nicht das wir in Deutschland angeblich 90% und mehr Zwangsprostituierte haben.
Und nicht nur das...alle die ihren Job nicht aus purem Vergnügen machen, sondern weil sie auf den Lohn angewiesen sind...alles Zwangsarbeiter!