Zwangsprostitution und Menschenhandel
Danke für Deinen Beitrag!

(05.12.2013, 10:54)MERCI schrieb: ...
Zwang fängt dort an, wo mir jemand anders sagt, das ich etwas tun muss, was ich nicht möchte.

Wobei die Betonung auf "jemand anders" liegt.

Ich hab in den letzten Tagen einige Zeit im Internet recherchiert, weil mich genau dieser Aspekt (Prostitution aus Armut/finanziellen Gründen) stark beschäftig hat, bzw. weil ich mir nicht sicher war, ob genau diese Form der Prostitution nicht doch in die Kategorie "Zwangsprostitution" fällt.

Interessanterweise gibt es bei Wikipedia keinen eigenen Artikel zu "Zwang". Stattdessen wird man man auf den Artikel zum Thema "Freiheit" verwiesen.
Ab hier wird es unübersichtlich, denn Freiheit hat viele Aspekte. In unserem Fall ist aber wohl die Handlungsfreiheit relevant:
Wikipedia schrieb:Hingegen wird Handlungsfreiheit generell verstanden als die Abwesenheit äußerer Zwänge und Bindungen.

bzw. speziell die Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (1, 2):
Grundgesetz schrieb:Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Zwang ist also, platt gesagt, die Einschränkung (oder das vollständige Fehlen) der Freiheit, im Falle von Prostitution also der Freiheit (bzw. des Rechts) auf sexuelle Selbstbestimmung.

Ich hab es immer wieder einfach übersehen, aber eines ist bei allen Texten, die sich mit dem Thema beschäftigen gleich:

Zwang wird immer definiert als eine äußere Einwirkung.

Die kürzeste und präziseste Definition habe ich beim Duden gefunden:
Duden schrieb:Zwang:
Einwirkung von außen auf jemanden unter Anwendung oder Androhung von Gewalt


Für mich steht damit fest, das Prostitution aus finanziellen Gründen (also auch bzw. speziell "Armutsprostitution") keine Zwangsprostitution darstellt, weil es keinen (direkten/ursächlichen) äußeren Zwang gibt. Eine Schuldnerin wird zwar "gezwungen" seine(ihre) Schulden zu begleichen (Kontopfändung o.ä.), aber Zwangsprostitution ist es erst dann, wenn der Gläubiger sie zur Prostitution zwingt, ihr also keine Wahl lässt, wie sie Schulden begleichen will.
Sex mit einer Prostituierten, die es aus einer finanziellen Notsituation heraus tut, mag man aber weiterhin durchaus als unethisch/unmoralisch empfinden - schließlich nutzt man(n) die Notlage einer anderen Person aus.

Gruß,
Wanker (der weder Jura noch Philosophie studiert hat)

PS: Ich würde mir wünschen, die Politik würde sich mehr um die Bekämpfung der Armut in Südeuropa kümmern, und damit die Ursachen für Armutsprostitution bekämpfen.
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RE: Zwangsprostitution und Menschenhandel - von Wanker - 05.12.2013, 17:56
Zwangsprostitution und Menschenhandel - von Satyr - 16.07.2007, 09:54