31.07.2013, 22:03
(31.07.2013, 04:35)pandabär schrieb: Selbst wenn, im Zweifelsfall gilt in den Sharks-AGB bestimmt auch - wie in Restaurants oder anderen öffentlichen Einrichtungen: "Keine Haftung für Garderobe und/oder Wertgegenstände."
Würde ich auch persönlich als Gastronom, Clubbetreiber oder ähnliches sofort festlegen - um mir eventuellen Ärger zu ersparen.
Mal abgesehen davon ob die AGB gelten oder nicht (Bedarf auch div Vorraussetzungen) unterliegst du bzgl der Haftung für die Gardrobe leider auch einem (sehr weit verbreitetem) Rechtsirrtum.
In vielen Fällen haften die Gastwirte trotz des obligatorischen Schildes für die Garderobe der Gäste. Der Wirt kann seine Haftung durch ein Schild etwa nicht ausschließen, wenn der Gast die Garderobe nur an einem Platz ablegen kann, die für ihn nicht einsehbar ist. Wenn die Gardrobe aber für den Gast gut einsehbar ist, haftet er selbst dafür.