Kriminalkommisar Daschner Frankfurt Verhandlung...
bitte keine Selbstjustiz (Eierabschneiden oder Ersäufen) oder sachfremde und unsachliche Stellungnahmen zu komplexen juristischen
Fragestellungen.
Wer,vor allem bei Beamten, denen eine unbedingte und ausschließliche Rechtstreue unterstellt werden muss , gegen bestehende Gesetze verstößt, insbesondere wie hier gegen das grundgesetzlich verankerte Folterverbot,
muß und soll schon aus Gründen der Prävention mit Freizeitsentzug ohne Bewährung und Einziehung seines Vermögens zugunsten der Allgemeinheit sowie
Aberkennung seiner Bezüge/Renten hart bestraft werden.

Wenn wir wie hier eim Einzelfalle nicht achten, werden sich wieder Verhältnisse wie vor 1945 etablieren.
Beamtenkriminalität ist kein Kavalliersdelikt.

Es ist möglicherweise anzunehmen, daß der Täter Gäfgen kriminell gehandelt hat,
das rechtfertigt jedoch nicht Drohung oder Folterankündigung eines Beamten, dem die unbedingte Einhaltung bestehender gesetzlicher Vorgaben obliegt.

Tatsache ist, dass nunmehr Daschner gleichsam ein Krimineller ist und eine Gefahr für das Allgemeinwohl darstellt und solchen
Leuten mit derartiger Gesinnung die Hand schütteln..? ... :kotz

Ich bin erschüttert über manche Auffassung....

Frauenfreund
Winke: Nachts ist es kälter als draußen, weil vorne höher ist als hinten. Big Grin


Nachrichten in diesem Thema
Kriminalkommisar Daschner Frankfurt Verhandlung... - von Klitter - 18.11.2004, 19:49
Kriminalkommisar Daschner Frankfurt Verhandlung... - von Frauenfreund - 30.03.2006, 17:40