23.11.2004, 16:56
Zitat:Original von StuartSicher, die Rechtslage spricht gegen den Polizeichef. Aber dann ist diese falsch, nicht das Handeln Daschners. Dieses würde ich als Notwehr einstufen.
Müßte dann aber mit den Konsequenzen leben, da es verboten ist. Und das ist auch gut so.
Stuart, der bei einer Aufweichung der Gesetze eine dunkle Zukunft auf uns zukommen sehen würde
Der Polizei ist, in bestimmten Fällen, ja auch der Einsatz von Schlagstöcken und der Schusswaffe erlaubt. Dies dient auch der Abwehr von Gefahr und ist bestimmt schmerzhafter, als die leider nicht erfolgte Folterung dieses Dreckschweins.
@ Loki:
Zitat:ein BAUERNOPFER der Politikdas sehe ich auch so.
wawi, der nicht alle Gesetze gutheisst, auch wenn er sie befolgt
sex ist nicht alles, aber ohne sex ist alles nichts