Familienausflug ins FKK66 - ADINA
Werter Nippellecker,

(29.08.2011, 09:01)nippellecker schrieb: Kann man da nicht rechtlcih gegen vorgehen. Gibst hier ein paar Rechtsverdreher die sich mit Inetrecht auskennen?

ich habe einen Justitiar in MEINEM persönlichen Umfeld. Nach deutschem Recht sind Forumsbeiträge prinzipiell durch das urheberrecht geschützt.... aber soll ICH mir echt die Mühe machen gegen das Schmalspurfickerforum vorzugehen? Nö! Mich mit dem frummeligen Fremdadmin rumstreiten ist unter MEINER Freierwürde! Interessanter wird die Angelegenheit, wenn es aus schweizer Rechtssicht betrachtet wird. Da dieses Forum seinen Sitz in CH hat und ein schweizer Steuerberater verantwortlich für den Forumsinhalt ist. ICH habe MEINE Fühler schon mal in die Eidgenossenschaft ausgestreckt und werde mal abchecken wie es da so läuft.....

... ist doch echt putzig wie der "beleidigte Leberwurst" Fremdadmin trotzig MEINE unautorisierten Berichte veröffentlicht. Das wird wie eine Art Ersatzorgasmus für ihn sein, da geht ihm dann nachts richtig einer ab.... armes Würschtle
black-forest

Wer Berichte von black-forest nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit schlechtem Sex nicht unter 2 Jahren bestraft.

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RE: Familienausflug ins FKK66 - ADINA - von black-forest - 29.08.2011, 09:32