19.06.2011, 19:11
(19.06.2011, 18:57)Billy schrieb:HAZ vom 18.06.2011 schrieb:Die Prostitution in den Lovemobilen ist kein Gewerbe, daher kann die Kommune auch keine Gewerbesteuer kassieren.
Diese Aussage ist falsch. Die Prostituierten in WoMo´s üben natürlich ein Gewerbe aus - genauso wie Prostituierte in Laufhäusern oder Wohnungspuffs.
De facto wird aber keine Gewerbesteuer von den Prostituierten abgeführt werden, weil der Freibetrag i. H. v. 24.500 EUR zumeist nicht überschritten wird.