Sex am Straßenrand – Fiskus rückt an
(19.06.2011, 18:57)Billy schrieb:
HAZ vom 18.06.2011 schrieb:Die Prostitution in den Lovemobilen ist kein Gewerbe, daher kann die Kommune auch keine Gewerbesteuer kassieren.

Diese Aussage ist falsch. Die Prostituierten in WoMo´s üben natürlich ein Gewerbe aus - genauso wie Prostituierte in Laufhäusern oder Wohnungspuffs.

De facto wird aber keine Gewerbesteuer von den Prostituierten abgeführt werden, weil der Freibetrag i. H. v. 24.500 EUR zumeist nicht überschritten wird.
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RE: Sex am Straßenrand – Fiskus rückt an - von Billy - 19.06.2011, 19:11