03.01.2011, 17:32
(03.01.2011, 17:16)stefan1 schrieb: Wie ist das eigentlich, wenn man im Laufhaus/Wohnung "auf frischer Tat" als Freier erwischt wird?Sehr aufregend!
Nee, mal im Ernst, es werden Deine Personalien festgestellt. Du machst Dich eigentlich nur strafbar, wenn Du, wissentlich oder unwissentlich, eine Minderjährige vor der Flinte hattest. Es kommt kein Brief nach Hause im Sinne von "Wir haben Ihren Ehemann, Vater, Sohn im Puff erwischt." Schliesslich sind die Läden ja legal. Im Falle einer Gerichtsverhandlung gegen den Betreiber, eine Dienstleisterin, bei der Du angetroffen wurdest, was auch immer, wenn sich jemand anderes strafbar gemacht hat und es den Behörden bekannt ist, dass Du zur "Tatzeit" dort zugegen warst, kannst Du mit einer Vorladung zur Zeugenaussage rechnen. Dann wird es zu Hause sicher interessant, wenn Deine LAG des Lesens kundig ist und den Schrieb auf die Faust kriegt. Klaro?
Oder liegt der Al da falsch?
Borland, nicht Bundy!