Größe unserer kleinen Untermieter
Grosses Grinsen 
Gar nicht ups! Das bedeutet nur, dass Du den Ärger hast, wenn Dein "Kleiner" [Bild: 582864d2dcebab085bc8dd2930b61e32.gif] (no offence) Scheiße baut. Und das war schon immer so ... In §§ 1601 ff BGB und speziell § 1612a BGB gibt es da noch nicht einmal ein Kündigungsrecht. Lachen Da würde ich lieber nach § 540 ficken.

Pikashu Wink
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Nachrichten in diesem Thema
Größe unserer kleinen Untermieter - von siola - 15.12.2010, 19:04
So ein Quatsch ... - von Pikashu - 15.12.2010, 19:30
Fail des Tages - von Wanker - 16.12.2010, 18:39
RE: Größe unserer kleinen Untermieter - von Pikashu - 17.12.2010, 07:34