Gar nicht ups! Das bedeutet nur, dass Du den Ärger hast, wenn Dein "Kleiner" (no offence) Scheiße baut. Und das war schon immer so ... In §§ 1601 ff BGB und speziell § 1612a BGB gibt es da noch nicht einmal ein Kündigungsrecht. Da würde ich lieber nach § 540 ficken.
Pikashu
Pikashu