05.12.2010, 00:46
Es gibt auch die umgekehrte Variante.
Eine Thai, die einen geschiedenen Schweizer heiratet (der von allen einheimischen Frauen in geordneten finanziellen und familiaeren Verhaeltnissen mangels Abzockbarkeit gemieden wird). Die dann selber auf Kinder verzichtet, um fuer den (fast) erwerbslosen Saus und Braus der abgeschiedenen HExe des Mannes mit fast erwachsenen Kindern von der Scheidungsraubjuxtiz in exfamiliensuperkommunistische Sippenhaftung genommen mit Vollzeitmaloche den Mann nicht nur vor dem in der Schweiz auferstandenen mittelalterlichen Schuldturm fuer nicht bezahlte Unterhaltsbeitraege nicht nur an Familien- sondern sogar an Exfamilienangehoerige wieder ein halbwegs humanes Leben ermoeglicht und ihrer Sippe in Thailand aus bitterer Not nur minimal helfen kann.
Ein Schwein kann sich da nach der Pansionierung, kaum in der Schweiz ab- und in Thailand angemeldet problemlos beim Bezirksamt (statt einer Raubjuxtiz) ohne Pansionskassenklau und Votzenalimente fuer 20 Bath scheiden lassen. Ist die Abscheiderin allerdings schon femanzisch bepasst, kann sie in die Schweiz zurueckfliegen und sich voelkerrechtswidrig in Missachtung der tahailaendischen Zivilstandshoheit ueber seine Buerger und Gaeste von der Schweizer Raubjuxtiz einen Pansionskassenklau wenn nicht gar Alimente und den Teuerungsausgleich nachtraeglich anbasteln lassen. Im Gegenzug entfrecht sich dieselbe Schweiz aber nicht, sogar auf Exbeamtenrenten den Teuerungsausgleich zu klauen!
Die DDR-Maenner wussten, warum sie - das in Rechtsstaaten selbstverstaendliche - Verbot der nachtraeglichen Verschaerfung von Scheidungsurteilen zulasten der Zahlsklaven noch ausdruecklich im Einigungsvertrag absicherten (die DDR hatte die nazistische Scheidungsscheidenvergoldung total entnazifiziert statt wie in den westlichen Besatzungszonen bigott massiv verschaerft).
Eine Thai, die einen geschiedenen Schweizer heiratet (der von allen einheimischen Frauen in geordneten finanziellen und familiaeren Verhaeltnissen mangels Abzockbarkeit gemieden wird). Die dann selber auf Kinder verzichtet, um fuer den (fast) erwerbslosen Saus und Braus der abgeschiedenen HExe des Mannes mit fast erwachsenen Kindern von der Scheidungsraubjuxtiz in exfamiliensuperkommunistische Sippenhaftung genommen mit Vollzeitmaloche den Mann nicht nur vor dem in der Schweiz auferstandenen mittelalterlichen Schuldturm fuer nicht bezahlte Unterhaltsbeitraege nicht nur an Familien- sondern sogar an Exfamilienangehoerige wieder ein halbwegs humanes Leben ermoeglicht und ihrer Sippe in Thailand aus bitterer Not nur minimal helfen kann.
Ein Schwein kann sich da nach der Pansionierung, kaum in der Schweiz ab- und in Thailand angemeldet problemlos beim Bezirksamt (statt einer Raubjuxtiz) ohne Pansionskassenklau und Votzenalimente fuer 20 Bath scheiden lassen. Ist die Abscheiderin allerdings schon femanzisch bepasst, kann sie in die Schweiz zurueckfliegen und sich voelkerrechtswidrig in Missachtung der tahailaendischen Zivilstandshoheit ueber seine Buerger und Gaeste von der Schweizer Raubjuxtiz einen Pansionskassenklau wenn nicht gar Alimente und den Teuerungsausgleich nachtraeglich anbasteln lassen. Im Gegenzug entfrecht sich dieselbe Schweiz aber nicht, sogar auf Exbeamtenrenten den Teuerungsausgleich zu klauen!
Die DDR-Maenner wussten, warum sie - das in Rechtsstaaten selbstverstaendliche - Verbot der nachtraeglichen Verschaerfung von Scheidungsurteilen zulasten der Zahlsklaven noch ausdruecklich im Einigungsvertrag absicherten (die DDR hatte die nazistische Scheidungsscheidenvergoldung total entnazifiziert statt wie in den westlichen Besatzungszonen bigott massiv verschaerft).