07.05.2009, 18:16
Hi RegionaldBull,
also ich weiß es nur von vor 5 Jahren, aber damals galt, daß auch dann für das Besuchsvisum noch immer die allgemeinen Regeln galten, aber eben etwas entspannter. Nur beim Ehegattennachzug kann die Botschaft nicht ablehnen, sonder muß der Entscheidung des für dich zuständigen Ausländeramtes und dessen vorgesetzter Behörde folgen. Aber die können ablehnen und tun das ganz gerne wegen Verdachts auf Scheinheirat, wenn zuvor das Besuchsvisum abgelehnt wurde und kurz drauf die Hochzeitsglocken geläutet haben sollen. Allerdings hast du hier die Chance bereits im Vorfeld bei dem zuständigen Sachbearbeiter vorzufühlen, was sich in meinem Fall durchaus gelohnt hat. Nicht zuletzt, weil ich so die zusätzlich gewünschten Papiere gleich mitbeschaffen konnte, was mich sonst später schwer in Zeitnot gebracht hätte.
Von der "dänischen Variante" würde ich abraten, da die deutschen Behörden euch dann im nachhinein sehr gerne viele Problemchen bereiten.
Aber bitte sieh dir folgende links an, falls du die nicht schon kennst, sonst labern wir uns hier einen ab. Das Thema ist eben komplex und muß sehr gut durchdacht und geplant werden, sonst geht es schief.
Nittaya Forum
Kiesow-Übersetzungsbüro - Merkblatt -Heiratsvisum fuer die Heirat in Deutschland.html
Kiesow - Übersetzungsbüro - Merkblatt Eheschliessung in Thailand - Ehefaehigkeitszeugnis
Gerade auf letzterer Website sind viele wichtige Hinweise, die sonst oft nicht so gut präsentiert werden.
Der Kardinal, der sich gewundert hat, wie nett sein Auslängeramt auch später beim Beantragen der Niederlassungserlaubnis für seine Frau war.
@ saarjung:
Guter Trick von dem "Bediensteten", denn wäre die Ledigkeitsbescheinigung dabei gewesen, wäre erst recht abgelehnt worden, weil das natürlich impliziert, daß eine Heirat geplant ist, was einen Mißbrauch des Schengen-Visums darstellen würde.
also ich weiß es nur von vor 5 Jahren, aber damals galt, daß auch dann für das Besuchsvisum noch immer die allgemeinen Regeln galten, aber eben etwas entspannter. Nur beim Ehegattennachzug kann die Botschaft nicht ablehnen, sonder muß der Entscheidung des für dich zuständigen Ausländeramtes und dessen vorgesetzter Behörde folgen. Aber die können ablehnen und tun das ganz gerne wegen Verdachts auf Scheinheirat, wenn zuvor das Besuchsvisum abgelehnt wurde und kurz drauf die Hochzeitsglocken geläutet haben sollen. Allerdings hast du hier die Chance bereits im Vorfeld bei dem zuständigen Sachbearbeiter vorzufühlen, was sich in meinem Fall durchaus gelohnt hat. Nicht zuletzt, weil ich so die zusätzlich gewünschten Papiere gleich mitbeschaffen konnte, was mich sonst später schwer in Zeitnot gebracht hätte.
Von der "dänischen Variante" würde ich abraten, da die deutschen Behörden euch dann im nachhinein sehr gerne viele Problemchen bereiten.
Aber bitte sieh dir folgende links an, falls du die nicht schon kennst, sonst labern wir uns hier einen ab. Das Thema ist eben komplex und muß sehr gut durchdacht und geplant werden, sonst geht es schief.
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Der Kardinal, der sich gewundert hat, wie nett sein Auslängeramt auch später beim Beantragen der Niederlassungserlaubnis für seine Frau war.
@ saarjung:
Guter Trick von dem "Bediensteten", denn wäre die Ledigkeitsbescheinigung dabei gewesen, wäre erst recht abgelehnt worden, weil das natürlich impliziert, daß eine Heirat geplant ist, was einen Mißbrauch des Schengen-Visums darstellen würde.
Ich kenne keinen Fehler bei anderen, den ich nicht hätte auch begehen können. -----
Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben. ---- Alles Goethe oder was??
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