Visum für Thailänderinnen - Rechtsfragen
Kardinal-Nagl schrieb:Bezüglich einer Klage möchte ich auch daran erinnert, daß die Prozeßhilfe wohl nur DIR als Kläger zustünde. Auch deine Rechtschutzversicherung tritt nur für DICH ein. Aber du kannst nicht klagen, Klägerin kann nur deine Freundin sein. Du wirst auch nicht zum Kläger, weil sie dir eine Vollmacht erteilt, also nix Prozeßhilfe oder Rechtsschutz in dem Fall.

Ich seh schon auch ihr könnt mir keine Hoffnung machen.

Aber mit einer Vollmacht kann ich Klage im Namen von ihr einreichen und da sie mittellos ist steht ihr meines Erachtens auch Prozesshilfe zu. Hab gelesen das dies auch expliziet für Ausländer gilt wenn diese gegen deutsche Bescheide vorgehen wollen.

Falls alles nicht´s nützt bleibt mir halt immer noch der letzte Ausweg offen indem ich sie einfach heirate.
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Visum für Thailänderinnen - Rechtsfragen - von RegionaldBull - 06.05.2009, 22:45