Visum für Thailänderinnen - Rechtsfragen
toni4711 schrieb:Es sei denn du investierst in einen Sprachkurs an einem anerkennten Institut in Deutschland und sie legt die Buchung bei der Dt. Botschaft vor im Rahmen eines neuen Visaantrages. Wenn mal man abgelehnt wurde, ist es doppelt schwer.
Hi RegionaldBull,

Auch dann, vergiß es...sie kann deutsch lernen, bis sie es besser kann als ich und und du, aber sie wird das Visum nicht legal bekommen, wenn sie nicht
- Grund auf Ihren Namen besitzt und/oder ein seit Jahren gut gefülltes Bankkonto
- Kinder und/oder Ehemann hat, die in Thailand bleiben
- eine Arbeitsstelle hat und der Arbeitgeber bestätigt, daß sie, nach Ihrem Urlaub zurückkehren kann/wird.

Die Website der deutschen Botschaft deutet dies mehr als klar an.

Zitat:Quelle: http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/b...seite.html

- Unterlagen Ihrer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können.

Insbesondere bei erstmaliger Beantragung eines Visums muss die Bereitschaft zur Rückkehr des Antragstellers glaubhaft gemacht werden. Grundsätzlich sind Unterlagen des Antragstellers über (sofern zutreffend) seinen Beruf, selbständige Gewerbeausübung, Grundbesitz oder langjährige Bankverbindung sowie Ehe und/oder Kinder bei jeder Antragstellung erforderlich. Falsche Angaben führen zwangsläufig zur Ablehnung des Antrags.

Die Ablehnung des deutschen Visaantrages macht es nicht nur hier schwer -um nicht zu sagen unmöglich- ein neues Visum zu bekommen, sondern in ganz EU-Land. Nicht umsonst wird bereits bei Antragstellung ein kleiner Stempel in den Reisepass (vorletzte Seite) gesetzt. Also weiß jede Botschaft, daß schon ein Antrag gestellt wurde...und wenn dann das entsprechende Visum fehlt, wissen die daß abgelehnt wurde.

Wer einen Visa-Antrag für die vollen 90 theoretisch möglichen Tage stellt, hat nach meiner Erfahrung ohnehin (fast) keine Chance.

Bezüglich einer Klage möchte ich auch daran erinnert, daß die Prozeßhilfe wohl nur DIR als Kläger zustünde. Auch deine Rechtschutzversicherung tritt nur für DICH ein. Aber du kannst nicht klagen, Klägerin kann nur deine Freundin sein. Du wirst auch nicht zum Kläger, weil sie dir eine Vollmacht erteilt, also nix Prozeßhilfe oder Rechtsschutz in dem Fall.

Der Kardinal, der nochmals darauf hinweist, daß wir hier keine Rechtsberatung oder -hilfe leisten können und dürfen, sondern nur unsere Meinung zur Diskussion beitragen.
Ich kenne keinen Fehler bei anderen, den ich nicht hätte auch begehen können. -----
Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben. ---- Alles Goethe oder was??
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Visum für Thailänderinnen - Rechtsfragen - von Kardinal-Nagl - 06.05.2009, 21:48